FAQ - Häufige fragen
In Koblenz und Umgebung
FAQ - Häufige Fragen
Rechtlicher Hinweis / Disclaimer
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Bestattungsrechts in Rheinland-Pfalz. Sie ersetzen keine behördliche Entscheidung oder individuelle Genehmigung. Die tatsächliche Zulässigkeit einzelner Bestattungsformen – insbesondere bei Fluss- und Naturbestattungen – hängt stets von den konkreten Umständen, örtlichen Gegebenheiten und behördlichen Vorgaben ab. Moselbestattungen Koblenz übernimmt die fachgerechte Umsetzung ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
FAQ – Rechtliche Neuerungen & neue Bestattungsformen
(Rheinland-Pfalz · Koblenz · Mosel · Rhein)
Was hat sich durch das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz geändert?
Das Bestattungsrecht wurde modernisiert und bietet nun mehr individuelle Möglichkeiten. Neu geregelt sind unter anderem:
- Flussbestattungen auf Rhein, Mosel, Saar und Lahn
- Ascheausbringung außerhalb von Friedhöfen
- private Aufbewahrung von Urnen
- Teilung der Asche für Erinnerungsstücke
- Gleichzeitig wurden die Anforderungen an Umwelt-, Gesundheits- und Dokumentationspflichten deutlich konkretisiert.
Ist eine Flussbestattung auf der Mosel oder dem Rhein bei Koblenz erlaubt?
Ja, Flussbestattungen sind in Rheinland-Pfalz grundsätzlich zulässig – auch im Raum Koblenz auf Rhein und Mosel, jedoch nur unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen:
- Durchführung ausschließlich durch ein Bestattungsunternehmen
- Genehmigungen nach Wasserrecht
- Einhaltung festgelegter Flussabschnitte und Abstände
- vollständige Dokumentation inkl. GPS-Koordinaten
Wir prüfen vorab, ob der gewünschte Abschnitt zulässig ist, und begleiten den gesamten Genehmigungsprozess.
Unterstützt Moselbestattungen Koblenz bei der Auswahl des Bestattungsortes auf dem Fluss?
Ja. Wir beraten Angehörige umfassend bei:
- der Auswahl eines zulässigen Flussabschnitts auf Mosel oder Rhein
- der Berücksichtigung persönlicher Wünsche (Bezug zur Region, Wohnort, Lebensgeschichte)
- der Abstimmung mit den wasserrechtlichen Vorgaben
Dabei achten wir darauf, dass der Ort sowohl rechtlich zulässig als auch würdevoll ist.
Übernimmt Moselbestattungen die Kommunikation mit der SGD Nord?
Ja. Ein zentraler Bestandteil unserer Leistung ist die Abstimmung mit der SGD Nord sowie den zuständigen Ordnungs- und Genehmigungsbehörden.
Das umfasst:
- Abstimmung zu Flussabschnitten, Wasserstand und Schutzauflagen
- rechtssichere Vorbereitung der Flussbestattung
Angehörige werden dadurch vollständig entlastet.
Wie werden GPS-Koordinaten bei einer Flussbestattung dokumentiert?
Die Durchführungsverordnung schreibt eine exakte GPS-Dokumentation des Beisetzungsortes vor.
Wir übernehmen für Sie:
- präzise Erfassung der GPS-Koordinaten während der Beisetzung
- schriftliche Dokumentation gemäß gesetzlicher Vorgaben
- sichere Aufbewahrung der Unterlagen für mindestens 15 Jahre
- Bereitstellung der Nachweise für Behörden auf Anforderung
Darf die Asche an mehreren Orten verstreut werden?
Nein. Die Asche darf nicht auf mehrere Grundstücke oder Orte aufgeteilt werden.
Sie kann entweder:
- vollständig an einem genehmigten Ort ausgebracht oder
- in zulässiger Form für Erinnerungsstücke teilweise entnommen werden
Auch hier beraten wir Sie rechtssicher und transparent.
Was bedeutet das neue Gesetz für Angehörige?
Für Angehörige bedeutet das neue Recht:
- mehr Gestaltungsfreiheit
- klare gesetzliche Rahmenbedingungen
- höhere Transparenz und Sicherheit
Unsere Leistungen bei neuen Bestattungsformen
Moselbestattungen Koblenz – rechtssicher & persönlich
- persönliche Beratung zu Fluss-, Natur- und Sonderbestattungen
- Auswahl geeigneter Flussabschnitte auf Rhein & Mosel
- komplette Kommunikation mit der SGD Nord
- Organisation von Genehmigungen & Abstimmungen
- Durchführung der Bestattung durch erfahrene Bestatter
- GPS-Aufzeichnung & gesetzeskonforme Dokumentation
- langfristige Archivierung aller Unterlagen